Hier steht die individuelle Begleitung, Förderung und Bildung der behinderten bzw. erkrankten Menschen im Mittelpunkt.

Berufsbildung
Alle Maßnahmen haben die Verbesserung der Eingliederungsmöglichkeiten in das Arbeitsleben der WfbM oder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (Vorbereitung für eine geeignete Tätigkeit) zum Ziel.
Die Durchführung der beruflichen Bildung geschieht entsprechend der rechtlichen Grundlagen des SGB IX, der Werkstättenverordnung (WVO) sowie dem Runderlass 42/ 96 der Bundesanstalt für Arbeit.
Ziele
Die Zielstellung ist die Entwicklung, Erhaltung, Erhöhung bzw. Wieder- gewinnung der beruflichen, sozialen und kognitiven Leistungsfähigkeit sowie die Weiterentwicklung der Persönlichkeit des behinderten
Teilnehmers.
Das Bildungsangebot erfolgt durch individuelle Förderung und orientiert sich grundsätzlich an der entsprechenden Eignung sowie Neigung der behinderten bzw. erkrankten
Teilnehmer.
Diese individuelle Förderplanung ist angepasst an die unterschiedlichen Entwicklungsniveaus sowie der ver- schiedenen Leistungspotentiale und berücksichtigt somit die unter- schiedlichen Arten der Behinderung bzw. Erkrankung.
Ablauf
Vor Beginn der Berufsbildungs- maßnahme erfolgt eine Orientier- ungsphase im Eingangsverfahren, in welcher sich der behinderte bzw. erkrankte
Teilnehmer mit der Einrichtung vertraut machen kann, sie dauert in der Regel 3 Monate.
Die BBB Maßnahme schließt sich auf der Grundlage individueller ausbildungsbezogener Einglieder- ungspläne an. Hier erfolgt ein Grundlagenbildungsangebot sowie gleichzeitig
eine berufsfeld-orientierte Ausbildung mit unterschiedlichen Grundmodulen. Diese richten sich nach dem individuellen Förderplan und entsprechen dem vor- geschriebenen Lernzielkatalog.
Qualifikationen
Die Teilnehmer/innen qualifizieren sich entsprechend der Lernziele und einem Testverfahren für den entsprechenden Arbeitsbereich.
Während des praktischen Bildungsangebotes in den Berufsfeldern gehören intensive Betriebspraktika in den Arbeitsbereichen oder in Außenstellen (Außenpraktika) zum Bildungsinhalt.
Nach Beendigung wird entsprechend der erworbenen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse und nach abgeschlossenem Testverfahren ein Zertifikat erteilt.